Honorar
Die Kosten einer erbrechtlichen Beratung hängen vom Umfang und vom Wert der Angelegenheit ab. Vor Beginn der Tätigkeit besprechen wir, welche Leistungen erforderlich sind und wie sich das Honorar berechnet.
Je nach Fall erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Tarifen, nach einem vereinbarten Stundensatz oder auf Grundlage eines Pauschalhonorars. Bei einer ersten Besprechung klären wir Ihr Anliegen, den voraussichtlichen Aufwand und die zu erwartenden Kosten. Sie erhalten dadurch eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Entscheidung.
Auch bei einem laufenden Verlassenschaftsverfahren oder einem Erbstreit können wir die nächsten Schritte und die Vergütung transparent festlegen. Sprechen Sie Ihre Fragen zu den Kosten offen an.