- 9100 Völkermarkt
Testament und Nachlassplanung
Sie möchten selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen erhält? Eine klare Nachlassplanung hilft, spätere Unklarheiten und Streit in der Familie zu vermeiden.
Ein Testament sollte Ihren tatsächlichen Willen verständlich und rechtlich wirksam festhalten. Schon kleine Formfehler oder unklare Formulierungen können später zu Streit führen oder dazu, dass Ihre gewünschte Erbfolge nicht eintritt.
Ich unterstütze Sie bei der Planung und Errichtung Ihres Testaments. Dabei berücksichtige ich Ihre familiäre Situation, vorhandene Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und weitere Vermögenswerte. Auch besondere Wünsche lassen sich häufig durch ein Vermächtnis oder einen Erbvertrag regeln.
Was ich für Sie prüfe und gestalte
- Testament und Erbvertrag
- Vermächtnisse und Auflagen
- Regelungen für Ehe, Lebensgemeinschaft und Patchwork-Familie
- Vorsorge für den Erbfall und mögliche Pflichtteilsansprüche
Sie erhalten eine klare Erklärung der rechtlichen Folgen. So können Sie Ihren letzten Willen bewusst festlegen und spätere Auslegungsfragen möglichst vermeiden.
Häufige Fragen zur Testamentserrichtung
Wann sollte ich ein Testament errichten?
Ein Testament ist sinnvoll, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten oder Ihre familiäre und finanzielle Situation besondere Regelungen verlangt. Auch bei Immobilien, Patchwork-Familien oder größeren Vermögenswerten empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
Ein Testament können Sie grundsätzlich einseitig errichten und später ändern. Ein Erbvertrag ist ein vom Erblasser mit seinem Ehegatten bzw eingetragenem Partner abgeschlossener Vertrag, worin er diesen unwiderruflich zur Erbschaft beruft. Ein Erbvertrag kann nur zwischen Ehegatten und eingetragenen Partnern abgeschlossen werden und entfaltet zwischen den Vertragsparteien eine stärkere Bindung, als ein Testament. Welche Form passt, hängt von Ihrer Situation ab.
Kann ich einzelne Gegenstände gezielt vermachen?
Ja, bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte können durch ein Vermächtnis einer Person zugewendet werden. Die Formulierung muss klar sein, damit später keine Zweifel über den Umfang und die betroffene Person entstehen.
Als Rechtsanwältin in Völkermarkt berate ich Sie in allen wichtigen Fragen des Erbrechts. Ich verbinde genaue Prüfung mit verständlichen Empfehlungen, damit Sie Ihre nächsten Schritte sicher planen können.
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