Schenkung und Übergabe zu Lebzeiten

Sie möchten Vermögen schon zu Lebzeiten innerhalb der Familie übertragen? Eine klare Vereinbarung schützt beide Seiten und berücksichtigt mögliche spätere Pflichtteilsfragen.

Eine Schenkung oder Übergabe zu Lebzeiten kann die Vermögensnachfolge frühzeitig regeln. Dabei sollten nicht nur steuerliche und rechtliche Fragen, sondern auch Rechte der übergebenden und der übernehmenden Person berücksichtigt werden.

Ich berate Sie bei Schenkungsverträgen und Übergabeverträgen. Je nach Situation können Wohnrechte, Fruchtgenuss, Pflegeverpflichtungen, Rückübertragungsverpflichtungen oder andere Bedingungen vereinbart werden. Auch die Auswirkungen auf spätere Pflichtteilsansprüche sollten geprüft werden.

Typische Themen bei einer Übergabe

  • Übertragung von Geld, Liegenschaften oder anderen Vermögenswerten
  • Vorweggenommene Erbfolge innerhalb der Familie
  • Regelungen für Ehe, Lebensgemeinschaft und Patchwork-Familie
  • Absicherung der übergebenden Person

Ich erläutere die Folgen der geplanten Vereinbarung und achte auf klare Regelungen. So lässt sich das Vermögen geordnet übertragen und das Risiko späterer Konflikte verringern.

Häufige Fragen zu Schenkung und Übergabe

Was sollte ein Schenkungsvertrag regeln?

Der Vertrag sollte den übertragenen Vermögenswert, die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie mögliche Bedingungen genau festhalten. Bei Immobilien kommen oft Wohnrechte, Fruchtgenuss oder Rückübertragungsverpflichtungen hinzu.

Dabei wird Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen. Eine klare Regelung verhindert Streit darüber, wie die Zuwendung nach dem Tod des Übergebers zu berücksichtigen ist.

Eine Schenkung kann grundsätzlich nicht zurückgefordert werden.

Ausnahmen können grober Undank oder eine unverschuldete Notlage des Geschenkgebers sein. Ob eine Rückforderung möglich ist, muss anhand der konkreten Vereinbarung und der Umstände geprüft werden.

Mag. Katrin Korak-Kohl
Mag. Katrin Korak-Kohl

Als Rechtsanwältin in Völkermarkt berate ich Sie in allen wichtigen Fragen des Erbrechts. Ich verbinde genaue Prüfung mit verständlichen Empfehlungen, damit Sie Ihre nächsten Schritte sicher planen können.

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